128 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN  durch den Auftraggeber bzw  durch einen vom Auftraggeber autorisierten Über  nehmer ohne unnötigen Aufschub auf seine Kosten vorzunehmen  Der Auftrag  geber hat für die unverzügliche Übernahme und Sicherstellung der Ware am Lie  ferort zu sorgen  kommt er dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach   sind wir berechtigt  die Ware auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers am Lie  ferort abzuladen  Der Auftraggeber haftet für die Übernahme  und Prüfpflichten  des Übernehmers  unabhängig davon ob der Auftraggeber selbst  ein Mitarbeiter  oder ein Kunde des Auftraggebers die Ware am vereinbarten Lieferort übernimmt   Der Auftraggeber bzw  der Übernehmer hat die Lieferung bei Übergabe unverzüg  lich zu prüfen  Etwaige äußerlich erkennbare Transportschäden sind sofort bei  Empfang zu rügen und deren Art und Umfang ist uns unverzüglich schriftlich mit  zuteilen  Vor Ort ist der Auftraggeber bzw  der Übernehmer verpflichtet  Art und  Umfang des Transportschadens auf dem Fracht  oder Lieferschein detailliert zu  vermerken  Der Auftraggeber verliert das Recht  sich auf eine Vertragswidrigkeit  der Lieferung zu berufen oder einen Transportschaden geltend zu machen  wenn  er die Prüfung unterlässt oder wenn er eine Vertragswidrigkeit nicht unverzüglich  nach dem Zeitpunkt  zu dem er bei ordnungsgemäßer Prüfung diese hätte erken  nen können  unter der genauen Angabe schriftlich rügt   Erfolgt die Anlieferung der Ware  frei Bordsteinkante  vor die Baustelle bzw  vor  das Lager des Auftraggebers  ist eine Zustellung in das Innere von Gebäuden   sofern nichts Gegenteiliges ausdrücklich vereinbart ist  nicht möglich  Die Ge  fahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder den  sonst mit der Versendung Beauftragten auf den Auftraggeber über  und zwar auch  dann  wenn wir die Versandkosten übernommen haben  Versandart und Versand  weg bleibt uns unter Ausschluss einer Haftung vorbehalten  Wir sind zu Teilliefe  rungen berechtigt  sofern nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde  Der  Auftraggeber ist verpflichtet  Teillieferungen anzunehmen und im Rahmen der  vereinbarten Zahlungskondition zu bezahlen  Nimmt der Auftraggeber die ver  tragsgemäß bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum  vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an  so können wir entweder Erfüllung verlangen  oder unter Setzung einer Frist zur Annahme  vom Vertrag zurücktreten  In diesem  Fall sind wir berechtigt  den uns entstandenen Schaden einschließlich etwaiger  Mehraufwendungen vom Auftraggeber einzufordern  In diesem Fall geht auch die  Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung der  Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Auftraggeber über  in dem dieser in An  nahmeverzug gerät   Wird der von uns kommunizierte Liefertermin um mehr als acht Wochen aufgrund  von uns zu vertretenden Umständen überschritten  ist der Auftraggeber berech  tigt  unter Setzung einer Nachfrist von vier Wochen  die uns schriftlich bekannt  zugeben ist  vom Vertrag zurückzutreten  Ersatzansprüche des Auftraggebers  bestehen auch dann nicht  wenn die Lieferfrist aufgrund von Umständen über  schritten wurden  die wir zu vertreten haben  Der Auftraggeber hat im Falle eines  Rücktritts das Recht auf Erstattung der für die nicht gelieferten Waren bereits ge  leistete Anzahlungen  Andere Ansprüche des Auftraggebers gegen uns  aufgrund  des Lieferverzuges  insbesondere Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung   sind ausdrücklich ausgeschlossen  Verzögert sich die Lieferung durch den Eintritt von unvorhersehbaren  außerge  wöhnlichen Ereignissen welche außerhalb unseres Einflussbereiches liegen  gleich  ob sie bei uns oder bei einem unserer Lieferanten eingetreten sind  etwa Betriebs  störung  Transportbehinderungen welcher Art auch immer  An  und Ausfuhrverbo  te  Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe  Streiks  Aussperrungen  oder sonstige Arbeitskämpfe  Aufruhr  behördliche Eingriffe  Krieg  kriegsähnliche  Zustände  Mobilmachungen  Blockaden  Energieversorgungsschwierigkeiten  ge  nerell höhere Gewalt   so verlängert sich  sofern die Lieferung oder Leistung nicht  unmöglich wird  die Lieferfrist in angemessenem Umfang  Fälle höherer Gewalt  durch vorstehende Ereignisse schließen eine Haftung unsererseits  insbesondere  aus dem Titel des Verzugs  aus  Wird eine Lieferung oder Leistung unmöglich  so  werden wir von unserer Lieferverpflichtung befreit  Verlängert sich die Lieferzeit  oder werden wir von unserer Lieferverpflichtung frei  so kann der Auftraggeber hie  raus keine Schadenersatzansprüche herleiten  Dauert die Behinderung länger als  3 Monate  ist der Auftraggeber nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt   hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten  Wird der Versand der Ware auf Wunsch des Auftraggebers verzögert  sind wir  berechtigt  die durch verlängerte Einlagerung entstehenden Kosten mit bis zu    1 00 m  monatlich  gesondert zu verrechnen  Wir sind zudem berechtigt  nach  Setzung und fruchtlosem Verlauf einer vierwöchigen Frist anderweitig über den  Liefergegenstand zu verfügen und den Auftraggeber mit angemessen verlängerter  Frist zu beliefern  Zudem sind wir berechtigt  nach Setzung und fruchtlosem Ver  lauf einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten  insbesondere dann   wenn berechtigte Zweifel über die Bonität des Auftraggebers bestehen  die not  wendige oder vereinbarte Vorauszahlung für den zu versendenden Auftrag nicht  geleistet wurde oder die bereits für zumindest zwei Monate verrechneten Lager  kosten nicht bezahlt wurden  Ist Ware auf Abruf Vertragsgegenstand  ist der Auftraggeber zur vollständigen Abnah  me der vereinbarten Liefermenge innerhalb der vereinbarten Lieferzeit  verpflichtet   Wir garantieren  das deklarierte und oder im Vorfeld der Auftragserteilung be  musterte Produkt zu liefern  Mitunter um die bestmögliche Warenverfügbarkeit  gewährleisten zu können  behalten wir uns vor  Ware aus dem WOODBASE Sor  timent entweder in Eigenmarken Verpackung  Werks Verpackung  Importeursmar  ken Verpackung oder neutral weiß verpackt auszuliefern  Etikettenbeschriftungen  können daher auch von unseren Artikelbezeichnungen abweichen  Wir empfehlen  daher  bei der Warenübernahme auch den am Lieferschein angeführten Identifika  tionscode  EAN Code oder die Alternativbezeichnung zur Kontrolle  heranzuziehen  Wir weisen ausdrücklich darauf hin  dass unsere Lieferungen ausschließlich zu  unseren AGB stattfinden und allfällige entgegenstehende Bestimmungen in der  Bestellung nicht akzeptiert werden können  Für den Fall  dass Sie mit dieser  Vorgangsweise nicht einverstanden sind  besteht die Möglichkeit  innerhalb von  3 Tagen ab Bestelldatum den Auftrag zu stornieren  sofern zu diesem Zeitpunkt  noch keine Sonderfertigungsware produziert wurde  Nach Ablauf dieser Frist wird  der Auftrag verbindlich  5  Eigentumsvorbehalt Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung  auch Vorbehalts  ware genannt  einschließlich Frachtkosten  allfälliger Zinsen und diverser Spesen  unser Eigentum  Das Eigentum geht erst dann auf den Auftraggeber über  wenn  dieser sämtliche Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat  Der Auftraggeber ist berech  tigt  die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen  Im Falle  einer Veräußerung der Ware hat sich der Auftraggeber jedoch das Eigentum an der  Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung vorzubehalten  Der Auftraggeber tritt  schon jetzt  ohne dass es einer gesonderten Abtretungserklärung bedarf  die ihm  aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung gegen seinen Abnehmer bis zur  Höhe des dann noch ausstehenden Kaufpreises an uns ab  Auf unser Verlangen  ist der Auftraggeber verpflichtet  uns seinen Abnehmer so zeitnah wie möglich  bekannt zu geben  Wir sind berechtigt  von der Abtretung jederzeit Gebrauch zu  machen und die Forderung auch selbst einzuziehen  Der Auftraggeber ist verpflichtet  den Kaufgegenstand pfleglich zu behandeln  und diesen auf eigene Kosten gegen Feuer   Wasser  und Diebstahlschäden aus  reichend zu versichern  Ansprüche aus Versicherungsverträgen gelten in Höhe  der bei Eintritt des Versicherungsfalls aushaftenden Forderung als schon jetzt  an uns zahlungshalber abgetreten  Wird der Kaufgegenstand bearbeitet oder mit  anderen  uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet  so erwerben wir das  Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Kaufgegenstandes  zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung  Für die  durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche  wie für den  unter Vorbehalt gelieferten Kaufgegenstand  Wir weisen ausdrücklich darauf hin   dass auch bearbeitete oder verarbeitete Ware bis zur vollständigen Bezahlung  unser Eigentum bleibt  Bei Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme der Kaufsache ist der Auftrag  geber verpflichtet  unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüg  lich schriftlich zu verständigen  Mit Zahlungseinstellung  Beantragung oder Er  öffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögens des Auftraggebers  eines  Sanierungsverfahrens  eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Ausgleichs   oder Vorverfahrens oder eines diesen gleich zu haltenden Verfahrens erlöschen  die Rechte des Auftraggebers zur Weiterveräußerung  zur Weiterverarbeitung oder  zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der uns ab  getretenen Forderungen  6  Retourwaren Retourwaren werden nur innerhalb von 4 Wochen ab Rechnungsdatum und nach  unserer schriftlichen Zustimmung angenommen  Aktionsware  Sonderartikel und  individuell gefertigte Sonderware bzw  Manufakturware wird generell nicht retour  genommen  Wir nehmen ausschließlich unbeschädigte und ordnungsgemäß ver  packte Ware retour  Die Retourware muss dem Spediteur gut transportgesichert    
        
        
        
         
        
          
          Hinweis: Dies ist eine maschinenlesbare No-Flash Ansicht. 
          Klicken Sie 
hier um zur Online-Version zu gelangen.